Besser früh als spät Rechtsanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen kontaktieren

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Zur Vermeidung einer Anklage ist es ratsam, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen einzuschalten und nicht erst, wenn die Polizei mit einem Haftbefehl vor Ihrer Tür steht.

Wenn Sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind, erfahren Sie meist bereits frühzeitig durch einen Brief vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Gemeinde, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat gegen Sie ermittelt wird oder dass Sie ein Bußgeld zahlen sollen. Wenden Sie sich mit einem solchen Schreiben direkt an unseren Rechtsanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen. Er wird Ihnen erklären, welche Möglichkeiten Sie haben, auf die Vorwürfe zu reagieren. Idealerweise kontaktieren Sie uns bereits unmittelbar nach der begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Der erste Kontakt mit dem Strafrecht: Die Anklage

Der wohl häufigste Anlass eines Anrufs bei unserem Rechtsanwalt für Strafrecht: Sie haben eine Anklage erhalten vom Amtsgericht in Ludwigshafen oder vom Landgericht in Stuttgart. In diesem Fall gilt es, Ruhe zu bewahren. Mit Ihrem Anruf in unserer Kanzlei haben Sie schon eine entscheidende Sache richtig gemacht. Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich daher möglichst in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren in Ludwigshafen.

Strafverteidiger in Ludwigshafen hinzuziehen, ehe es zu spät ist

Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden. Ist eine Strafe unausweichlich, kann ein erfahrener Strafverteidiger in Ludwigshafen zumindest eine geringere Sanktion erreichen.

Es ist statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich gilt: Droht ein Strafverfahren, kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Strafrecht so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit ihm keine Angaben zur Sache. Auch in Ludwigshafen gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten).

Loyale Vertretung durch Ihren Anwalt für Jugendstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Darunter fällt auch das Jugendstrafrecht, das auf Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) angewendet wird. Als kompetente Ansprechpartner stellen sich Ihnen Tim Schneider und Jochen Hoos zur Verfügung. Beide sind erfahrene Strafverteidiger und bewandert in der aktuellen Rechtsprechung. Rechtsanwalt Tim Schneider berät und betreut Sie kompetent im Strafrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsrecht. Auf diesen Rechtsgebieten verfügt er über umfangreiche Erfahrungen aufgrund 30-jähriger Anwaltstätigkeit in Ludwigshafen.

Rechtsanwalt Hoos übernimmt vordringlich ebenfalls Mandate auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts und des Bußgeldrechts. Außerdem ist er Anwalt für Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrszivilrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ludwigshafen.

Neben dem Strafrecht bieten wir Ihnen auch juristischen Beistand in den folgenden Rechtsgebieten:

Kompetente Beratung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Es sind nicht immer begangene Straftaten oder drohende Strafverfahren, weswegen Mandanten uns kontaktieren. Häufig haben wir es in unserer Kanzlei auch mit Ordnungswidrigkeiten zu tun. Während es sich bei Straftaten um rechtswidrige und schuldhafte Verhaltensweisen handelt, die ein Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen ahndet, sind Ordnungswidrigkeiten hingegen Gesetzesverstöße, die keinen kriminellen Charakter haben. Sie wiegen weniger schwer als Straftaten und werden deshalb mit einer Geldbuße geahndet.

Die überwiegende Zahl der Verfahren, mit denen wir es im Ordnungswidrigkeitenrecht zu tun haben, werden wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eingeleitet: Sind Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden? Haben Sie irgendwo geparkt, wo das Halten verboten ist? Oder haben Sie eine Trunkenheitsfahrt begangen? Wenn keine Gefährdung anderer vorlag oder ein Unfall verursacht wurde, haben Sie sich zwar nicht strafbar gemacht, aber dennoch haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Bei drohenden Punkten in Flensburg, einem Bußgeldbescheid, aber auch wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen, helfen wir Ihnen bei der Klärung des Sachverhalts, prüfen die Vorwürfe und wahren Ihre Rechte.

Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht unterstützen wir Sie in folgenden Gebieten:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen