Rechtsanwalt für Erbrecht in schlichtet Erbstreitigkeiten in Ludwigshafen

Wenn ein geliebter Mensch geht, streiten nicht selten seine Hinterbliebenen. Regeln Sie Ihren Nachlass daher besser frühzeitig. Mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht an Ihrer Seite lassen sich Streitigkeiten zwischen Ihren Angehörigen in Ludwigshafen verhindern.

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen mit dem Erbe. Am Ende geht es – wie so oft – um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird und zu Streitigkeiten führt. Mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht lassen sich derartige Auseinandersetzungen von vornherein vermeiden oder zumindest gütlich klären. Sprechen Sie in Ludwigshafen mit Ceren Keles-Tekinkaya, die Spezialistin unserer Kanzlei für das Erbrecht.

Rechtsanwalt Roeder und Rechtsanwalt Hoos-Pigerol haben sich auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen in Ludwigshafen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht (Ehepartner/Kinder)

Testament mit anwaltlicher Hilfe erstellen

Nur rund 20 Prozent der Deutschen haben ein Testament. Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei spielt es am Ende keine Rolle, ob Sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Ludwigshafen Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Doch weil der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod und Zwist unter den Erbberechtigten fast unausweichlich.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, Streitigkeiten um ein Erbe erst gar nicht aufkommen zu lassen, indem er Ihr Testament in Ludwigshafen prüft oder gemeinsam mit Ihnen Ihren letzten Willen lückenlos und rechtssicher dokumentiert.

Anwalt für Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Doch wenn Sie sichergehen wollen, dass nach Ihrem Ableben alles nach Ihren Wünschen geregelt wird, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Uns ist bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist, insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge in Ludwigshafen auch um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Wir regeln mit Ihnen gemeinsam Ihre Rechtsnachfolge. Neben einigen formalen Anforderungen an ein Testament oder einen Erbvertrag müssen auch was den Inhalt betrifft, gesetzliche Regelungen berücksichtigt werden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften hat im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit des letzten Willens zur Folge. Streit ist dann oft vorprogrammiert. Deswegen ist es immer sinnvoll, sich bei der Rechtsnachfolge von einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Ludwigshafen beraten oder eine bestehende letztwillige Verfügung auf Wirksamkeit prüfen zu lassen.

Interessieren Sie sich weniger für die Regelung und Gestaltung von Nachlassangelegenheiten, sondern viel mehr für das Anfechten eines Testaments oder die Prüfung von Pflichtteilsansprüchen? Wir stellen Ihnen unsere Expertise auch gerne als Anwalt für Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch zur Verfügung und vertreten Sie in Erbstreitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.

Profitieren Sie von unserer Expertise auch in den folgenden Rechtsgebieten:

Unternehmensnachfolge bereits jetzt regeln

Sichern Sie auch Ihr Unternehmen langfristig vor wirtschaftlichen Problemen, Zerschlagung oder Ausplünderung nach Ihrem Ableben. Unser Rechtsanwalt für Erbrecht ist auch Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Unternehmensnachfolge in Ludwigshafen. Er regelt gerne für Sie die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie, beim Verkauf an Dritte oder bei einer Überführung des Unternehmens in sogenanntes Verantwortungseigentum.